Zur Miete wohnen – Tipps für Familien
Von Tim
Wohnraum ist in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem knappen und teuren Gut geworden. In Großstädten ist der Traum vom Einfamilienhaus mit Garten nur noch schwer umsetzbar. Vielen Familien bleibt oft nichts anderes übrig, als zur Miete zu wohnen. Doch worauf müssen Familien mit Kindern dabei besonders achten?
Raum schaffen
Sind die Kinder klein, halten sie sich ohnehin am liebsten in der Nähe der Eltern auf – am Tag und oft auch in der Nacht. Die Frage nach der Raumaufteilung wird umso relevanter, je größer die Kinder werden.
Letztendlich richtet sich die Aufteilung der Wohnung an den individuellen Bedürfnissen aller Familienmitglieder aus. Wer wenig Platz hat und dennoch nicht umziehen möchte oder kann, muss kreativ werden. Ein Schrank oder Regal kann zum Beispiel als Raumtrenner dienen – eine gute Lösung, wenn sich die Kinder ein Geschwisterzimmer teilen und mehr Privatsphäre wünschen.
In einer Altbauwohnung mit hohen Decken können Mieter darüber nachdenken, mit Möbeln eine zweite Ebene zu kreieren. Gerade in Großstädten wie Berlin gibt es Schreinereien, die sich darauf spezialisiert haben, in kleinen Wohnungen mehr Raum zu schaffen. Der Klassiker ist das Hochbett und dieses kann nahezu beliebig weitergedacht werden: Als erweiterter Stauraum, als Arbeitsplatz oder auch als Spielparadies für die Kinder.
Was darf in den Hausflur?
In kleinen Wohnungen kann die Versuchung groß sein, sperrige Gegenstände auszulagern und ins Treppenhaus, den Hausflur oder den Eingangsbereich zu stellen. Zwar gelten diese Bereiche als Gemeinschaftseigentum und stehen allen Bewohnern zur Verfügung. Allerdings müssen sie als Flucht- und Rettungsweg ohne Einschränkung passierbar sein. Immer wieder kann dies unter Nachbarn zu Streitigkeiten führen.
Das Abstellen eines Kinderwagens darf der Vermieter grundsätzlich nicht untersagen, solange dadurch keine Unfallgefahr für andere Bewohner ausgeht. Schuhe, Regenschirme und Jacken dürfen nicht langfristig vor der Wohnungstür gelagert werden. Dies gilt auch, wenn theoretisch ausreichend Platz wäre und sich eigentlich niemand gestört fühlt.
In vielen Hausgemeinschaften gibt es eine vom Vermieter festgelegte Hausordnung, die gegebenenfalls die Nutzung von Hausflur und Treppenhaus einschränkt.
Privilegierter Lärm
Oft müssen sich zur Miete lebende Familien mit dem Thema Kinderlärm auseinandersetzen. Wer Glück hat, lebt in einer kinderfreundlichen Nachbarschaft. Doch immer wieder gibt es Nachbarn, die mit dem Besenstiel an die Decke klopfen, wenn Kinder trampeln oder schreien. Und für Eltern stellt sich die Frage, worauf sie achten müssen. Denn natürlich ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.
Dass das Thema Kinderlärm im Zusammenhang mit dem Mietrecht immer wieder vor Gericht verhandelt wird und auch schon mehrmals vor dem Bundesgerichtshof landete, ist wenig überraschend. Letztendlich hat der BGH mit einem Entscheid vom 13. Dezember 2019 den Kinderlärm unter ein besonderes „Toleranzgebot der Gesellschaft“ gestellt. Kinderlärm ist privilegierter Lärm und gehört nach der geltenden Rechtsanschauung zu den zumutbaren Schallemissionen. Diese Privilegierung des Kinderlärms bedeutet jedoch nicht, dass die Nachbarn alles hinnehmen und die Eltern keine Grenzen setzen müssen. Diese Grenzen bewegen sich im Rahmen einer „zumutbaren gegenseitigen Rücksichtnahme“ – eine recht schwammige Formulierung. Die Zumutbarkeit des Kinderlärms ist in der Quintessenz vom Einzelfall abhängig und von der Art, der Qualität, Uhrzeit und Zeitspanne des Lärms. Auch bringt sie das Alter, den Entwicklungsstand und den Gesundheitszustand des Kindes in Zusammenhang. So würde etwa ein Nachbar, der sich über ein nachts schreiendes Baby beschwert, vor Gericht kaum Erfolg haben. Dem Kleinkind jedoch, das zu nachtschlafender Zeit die Kochtöpfe als Schlagzeug benutzt, müssen die Eltern durchaus Einhalt gebieten.
Wer Sorge hat, die Nachbarn könnten sich durch Kinderlärm gestört fühlen, geht im besten Fall offensiv mit dem Thema um. Wer beispielsweise weiß, dass der direkte Nachbar häufiger Nachtschicht hat, fragt einfach nach, an welchen Tagen besondere Rücksicht gefragt ist. Allein ein solches Zeichen der Wertschätzung der Bedürfnisse der anderen Mietparteien sorgt oft für mehr Toleranz im Haus.
Beschäftigung auf engem Raum
Während sich ältere Kinder schon gut allein beschäftigen, können lange Regentage oder die Wintermonate mit Kleinkind eine echte Herausforderung sein. Eine gute Idee ist es, an solchen Tagen für Gesellschaft zu sorgen und ein anderes Kind zum „Playdate“ einzuladen. Selbst wenn die Kinder nicht die komplette Zeit alleine zusammen spielen, kommt eine ganz andere Dynamik auf.
Ein weiterer „Trick“: Dinge sichtbar machen. Viele Eltern wundern sich, dass ihr Kind Kisten voller Spielzeug hat und sich dann doch langweilt und nicht weiß, was es spielen soll. Kinder wollen meist sofort das haben, was sie sehen. Und sind alle Spielsachen in Kisten verstaut, gilt das Motto „aus den Augen, aus dem Sinn“. Wer ein paar Spielzeuge offen sichtbar in einem Regal platziert, wird überrascht sein, welchen Effekt das hat. Ähnlich verhält es sich mit gemeinsamem Aufräumen. Dabei entdeckt das Kind plötzlich Dinge, an die es gar nicht mehr gedacht hat.
Eine tolle und ruhige Beschäftigungsmöglichkeit für Kleinkinder ist zudem alles, was Dinge haptisch erfahrbar macht – malen mit Fingerfarben, Kneten, spielen mit kinetischem Sand: Matschen und Schmieren erlaubt!
Weitere schöne Spieleklassiker bei Regenwetter sind die selbstgebaute Höhle, ein Montessori-Tablett, spielen mit Luftballons oder der Bau eines Kartonhauses.
Fotos: Pixabay.com ©Victoria_Borodinova Pixabay.com ©fda54
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