Wer sich mit dem Kindergeld und den Kindergeldzahlungen beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff der Zählkinder. Viele Eltern wissen nicht, dass Kinder aus vorherigen Beziehungen in die Kindergeldberechnung einfließen können. Allerdings erhöht sich das Kindergeld durch Zählkinder nicht mehr, da seit 2023 für jedes Kind der gleiche Kindergeldbetrag gezahlt wird.
Zählkinder: Was genau sind Zählkinder?
Zählkinder sind Kinder aus einer früheren Beziehung eines Elternteils, die zwar nicht im gemeinsamen Haushalt leben, aber dennoch bei der Berechnung der Geschwisterposition berücksichtigt werden. Früher führte dies zu einer höheren Kindergeldzahlung für jüngere Kinder in der Familie, da das Kindergeld gestaffelt war.
Seit dem Jahr 2023 ist der Kindergeldbetrag für jedes Kind einheitlich der gleiche Betrag pro Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Eine Staffelung nach Geschwisteranzahl existiert nicht mehr. Das bedeutet, dass Zählkinder zwar weiterhin in der Berechnung der Reihenfolge berücksichtigt werden, aber keinen finanziellen Vorteil mehr bringen.
Beispiel für die heutige Berechnung
Angenommen, eine Familie hat drei gemeinsame Kinder. Ein Elternteil bringt zusätzlich ein Kind aus einer früheren Beziehung mit. Früher hätte dies zu einem höheren Kindergeldbetrag geführt, da sich die Staffelung geändert hätte. Heute sieht die Berechnung folgendermaßen aus:- Kind 1 (Zählkind, lebt beim anderen Elternteil) → kein Kindergeldanspruch
- Kind 2 → 250 Euro
- Kind 3 → 250 Euro
- Kind 4 → 250 Euro
- Gesamtsumme: 750 Euro
Da das Kindergeld pro Kind gleich hoch ist, hat das Zählkind hier keinen Einfluss auf die Höhe der Auszahlung.
Zählkinder und Unterhaltszahlungen
Die Anrechnung eines Zählkindes hat keinen Einfluss auf Unterhaltszahlungen (siehe § 1612b Abs. 2 BGB). Diese richten sich nach der Düsseldorfer Tabelle und werden unabhängig vom Kindergeld berechnet. Falls Eltern weitere Kinder bekommen, kann sich der Unterhaltsanspruch jedoch insgesamt verändern. Eine Beratung durch das Jugendamt oder einen Fachanwalt kann hier sinnvoll sein.
Und wie ist es beim Kinderfreibetrag?
Für Eltern mit höherem Einkommen kann der Kinderfreibetrag steuerlich vorteilhafter als das Kindergeld sein. Anders als beim Kindergeld, das an einen einzelnen Antragsteller gezahlt wird, kann der Freibetrag bei der Steuer getrennt auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Zählkinder werden beim Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt, da dieser individuell pro Kind gewährt wird.
Fazit: Zählkinder beeinflussen die Kindergeldhöhe nicht mehr
Seit der Vereinheitlichung des Kindergeldes auf den gleichen Betrag pro Monat pro Kind gibt es keinen finanziellen Vorteil mehr durch Zählkinder. Sie spielen lediglich bei der Reihenfolge der Kinder eine Rolle. Wer ein hohes Einkommen hat, sollte prüfen, ob der Kinderfreibetrag steuerlich vorteilhafter ist. In Zweifelsfällen können das Jugendamt oder die Familienkasse weiterhelfen.
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