Kindergeldrechner

Mit unserem Kindergeldrechner können Sie ganz einfach Ihren Anspruch auf Kindergeld berechnen. Der Rechner betrachtet dabei Ihre Kinderkonstellation und berücksichtigt mögliche Zählkinder. Im Ergebnis sehen Sie zu jedem Kind die Kindergeldhöhe sowie die Gesamtsumme.

Kindergeldrechner

Um die Höhe des Kindergeldes zu ermitteln, genügt in einigen Fällen einfach der Blick auf die Auszahlungstabelle. Sollte es sich allerdings nicht um eine “gewöhnliche” Familienzusammenstellung handeln und zum Beispiel Kinder aus einer vorherigen Beziehung, volljährige Kinder oder Studenten im Haushalt wohnen, müssen Sie einiges beachten. Hier hilft Ihnen dann unser Kindergeldrechner. Mit diesem können Sie die Höhe des Kindergeldes im Handumdrehen berechnen – und das auch für Ihre ganz individuelle Familienkonstellationen.

Kindergeld berechnen

Kindergeld online beantragen

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Ihr Kindergeld berechnet sich also danach, wie viele Kinder im Haushalt leben. Weiterhin betrachtet die Familienkasse wie alt diese sind und welchen Bildungsstand, bzw. Berufsstand sie haben. Die Berechnung Ihres Kindergeldes kann also leichter oder komplizierter ausfallen. Recht simpel ist es zum Beispiel, wenn Ihr erstes Kind geboren wird. In diesem Fall können Sie den Satz aus der Kindergeld Auszahlungstabelle ablesen, der dann bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes gilt. Um allen Eltern hier noch einmal einen kurzen Überblick über die Höhe des Kindergeldes zu gewähren, haben wir diese für den Zeitraum von 2022 bis 2023 noch einmal aufgeführt:

 

20222023
1. + 2. Kind219 Euro250 Euro
3. Kind225 Euro250 Euro
ab dem 4. Kind250 Euro250 Euro

 

Das Kindergeld wurde 2022 deutlich erhöht. Somit erhalten Eltern ab 2023 für alle Kinder 250 Euro. Die Anzahl der Kinder spielt dabei keine Rolle. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Kindergelderhöhung 2023.

Zusätzliche Faktoren müssen Sie jedoch dann berücksichtigen, wenn es sich bei Ihrem Nachwuchs um ein volljähriges Kind handelt. Des Weiteren spielen auch die sogenannten Zählkinder bei der Berechnung des Kindergeldes eine Rolle. Und spätestens dann kommt die Auszahlungstabelle an ihre Grenzen. Wenn Sie schon vorab wissen möchten wann das Kindergeld ausgezahlt wird, genügt ein Blick auf unsere Übersicht der Kindergeld Auszahlungstermine.

Kindergeldrechner nutzen: So einfach geht es

Der obige Kindergeldrechner ist so konzipiert, dass Sie als Elternteil möglichst wenige Informationen eintragen müssen. Um die korrekte Höhe des Kindergeldes zu berechnen sind verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel der Status der Kinder hinsichtlich der Ausbildung, dem Alter oder auch die Anzahl der Kinder entscheidend. Sämtliche relevanten Informationen können eingetragen werden, im Anschluss daran wird die Berechnung automatisch durchgeführt. Welche Informationen Sie eingeben müssen, sehen Sie hier:

  • Zeitraum: Hier tragen Sie den jeweiligen Zeitraum bzw. das Jahr ein, in welchem Sie Kindergeld beziehen wollen (Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Juli 2019 wird das Kindergeld um zehn Euro angehoben)
  • Anzahl der Kinder: Die Anzahl der Kinder ist für die Berechnung des Kindergeldes von elementarer Bedeutung, da es sich um eine gestaffelte Zählweise handelt. Zu berücksichtigen sind hier möglicherweise die sogenannten Zählkinder.
  • Alter und Status Ihrer Kinder: Ebenfalls enorm wichtig für die Berechnung des Kindergeldes sind das Alter und der Status der Kinder. Die Angaben zum Alter erklären sich von selbst, mit dem Status ist der Ausbildungs-, bzw.- Berufsstand des Kindes gemeint. Hier wird zwischen verschiedenen Angaben unterschieden, die wir jetzt einmal genauer betrachten wollen.

Zählkind

Ein möglicher Status des Kindes wäre der Status als Zählkind. Als Zählkinder bezeichnet man die Kinder, die aus einer vorherigen Beziehung stammen und für die der andere Elternteil Kindergeld ausgezahlt bekommt. Der Elternteil in einer neuen Beziehung kann das Zählkind aber dennoch in die Berechnung einbringen, auch wenn hierfür kein direktes Kindergeld gezahlt wird. Stattdessen sorgt ein Zählkind dafür, dass sich die Anzahl der Kinder in der Familie theoretisch erhöht. Jüngere (Halb-) Geschwister rutschen so in der Bewertung auf und es wird mehr Kindergeld gezahlt.

Minderjähriges Kind

Wie bereits erwähnt, ist das Kindergeld bei einem minderjährigen Kind an keinerlei Bedingungen geknüpft. Bis zum 18. Lebensjahr besteht der Anspruch. Teilweise kann das Kindergeld sogar noch darüber hinaus gewährt werden. Allerdings nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Unter 21 Jahre und arbeitssuchend

Sollte der Nachwuchs unter 21 Jahre alt sein, besteht dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. Genau das Gleiche gilt, wenn nach einem Ausbildungsplatz gesucht wird, wobei in beiden Fällen auf einen maximalen Bezugszeitraum geachtet werden muss. Uneingeschränkt ausgezahlt wird das Kindergeld, wenn sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet.

Unter 25 Jahre und Schüler/Azubi/Student

Diesen Status geben Sie an, wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und sich zum Beispiel in einer Schulausbildung, Berufsausbildung oder einem Studium befindet. Darüber hinaus gilt dies auch dann, wenn zum Beispiel die Wartezeit zwischen einer abgeschlossenen Ausbildung und einer neuen Ausbildung überbrückt werden muss. Die Voraussetzung hierfür ist aber natürlich, dass der Nachwuchs im Haushalt der Eltern wohnt.

Behindert und erwerbslos

Unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten wird das Kindergeld in Deutschland maximal bis zum 25. Lebensjahr der Kinder gezahlt. Die einzige Ausnahme hierbei stellen die behinderten Kinder da, die keinerlei Erwerbstätigkeit nachkommen können. Hier wird das Kindergeld unabhängig vom Alter oder dem beruflichen bzw. schulischen Status ausgezahlt. Die Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Zusätzlich dazu müssen Nachweise über die Behinderung des Kindes erbracht werden.

Beispiel zur Berechnung des Kindergeldes

Um die Theorie möglichst schnell verstehen zu können, hilft ein Blick in die Praxis. Im Folgenden haben wir daher einmal ein Beispiel aufgeführt, mit dem sich die Berechnung des Kindergeldes bzw. Nutzung des Kindergeldrechners nachvollziehen lässt. Folgende Informationen gelten dabei für unsere Muster-Familie:

  • Mutter Anna und Vater Bernd haben zusammen ein gemeinsames Kind – Timo, 6 Jahre alt 
  • Vater Bernd hat zudem eine Tochter (Lisa, 23, Studentin) und einen Sohn (Tim, 19 Jahre, ausbildungssuchend) aus einer vorherigen Beziehung, die bei der Mutter leben (Zählkinder)

Möchte die Familie nun herausfinden, wie viel Kindergeld ihr zusteht, wird dies einfach mit folgenden Schritten berechnet:

1. Anspruch der Kinder auf Kindergeld prüfen

Zunächst einmal müssen Mutter Anna und Vater Bernd prüfen, für welche Kinder überhaut Anspruch auf Kindergeld besteht. Zunächst wird hier der kleine Timo betrachtet, der als sechsjähriges Kind vollständig zum Erhalt des Kindergeldes berechtigt. Darüber hinaus spielt aber auch Tochter Lisa in diesem Fall eine Rolle. Die Mutter von Lisa erhält das Kindergeld für sie, weil Lisa bei ihr wohnt. Vater Bernd kann Lisa aber als Zählkind mit in die Kalkulation einbringen. Berechtigt ist Lisa trotz ihrer 23 Jahre deshalb, weil sie als Studentin einer Ausbildung bzw. einem Studium nachgeht. Ähnlich sieht es bei Sohn Tim aus. Dieser ist mit seinen 19 Jahren deshalb berechtigt, da er als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Auch Tim könnte also als Zählkind in die Kalkulation eingebracht werden.

2. Anzahl der Kinder inklusive Zählkinder festlegen

Im nächsten Schritt muss die Familie nun festlegen bzw. auslesen, wie viele Kinder im eigenen Haushalt leben. Bei Mutter Anna und Vater Bernd ist dies mit dem kleinen Timo nur ein Kind. Jetzt allerdings greift der Zählkindvorteil, denn Vater Bernd kann auch Tochter Lisa und Sohn Tim in die Berechnung mit einbringen. Lisa gilt in diesem Fall mit ihren 23. Jahren dann als erstes Kind der Familie, Tim ist mit seinen 19 Jahren Kind Nummer zwei. Timo mit seinen sechs Jahren ist der jüngste Sprössling und dementsprechend das dritte Kind.

  • (Zähl-)Kind 1: Lisa, 23 Jahre, studierend
  • (Zähl-)Kind 2: Tim, 19 Jahre, ausbildungssuchend
  • Kind 3: Timo, 6 Jahre

3. Kindergeldtabelle anwenden

Nachdem der Anspruch auf das Kindergeld geklärt ist, kann mit Hilfe der Kindergeldtabelle geprüft werden, wie hoch der Anspruch ausfällt. Da die beiden Kinder aus der vorherigen Beziehung als Zählkinder gewertet werden, gilt Timo als drittes Kind der Familie. Ausgezahlt wird so gemäß der Kindergeldtabelle also der Satz für das dritte Kind – obwohl es sich effektiv um das erste und einzige Kind im Haushalt handelt. Für die Eltern ergibt sich durch die Zählkinder also finanziell ein enormer Vorteil.

Unser Tipp: Berücksichtigen Sie beim Kindergeldantrag mögliche Zählkinder. Diese erhöhen das Kindergeld für jüngere (Halb-)Geschwister. In unserem obigen Beispiel wäre es Vater Bernd, der den Antrag auf Kindergeld stellen sollte, damit der Zählkinder-Vorteil greift.

Fazit: Einfach und schnell kalkulieren

Je nach Familienkonstellation im Haushalt gestaltet sich die Berechnung des Kindergeldes leicht oder etwas komplizierter. Anspruchsvoll wird es vor allem dann, wenn bei mehreren Kindern unterschiedliche Voraussetzungen beim Alter oder dem beruflichen und schulischen Status beachtet werden müssen. Darüber hinaus können auch die Zählkinder ganz massiv die Berechnung beeinflussen. Am einfachsten ist es somit, unseren Kindergeldrechner zu nutzen, in welchem diese Informationen allesamt berücksichtigt werden. So können Sie binnen weniger Augenblicke Ihr Kindergeld berechnen, ohne dass Sie hierfür zahlreiche Rechenschritte und lange Recherchen durchgeführen müssen.

Foto: Bartolomiej Pietrzyk / Shutterstock