Familiengeld

Was ist das bayerische Familiengeld?

Das neue Familiengeld in Bayern dient als eine weitere finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern. Statt des bisherigen Betreuungs- & Landeserziehungsgelds erhalten Eltern im Freistaat ab 01. September 2018 ein Familiengeld.

  • für Eltern von ein- bis zweijährigen Kindern
  • mindestens 250 Euro pro Monat & Kind
  • unabhängig vom Einkommen und Kinderbetreuung

Familiengeld von A-Z

Wofür steht das bayerische Familiengeld?

In erster Linie steht das neue Familiengeld für finanzielle Unterstützung, Anerkennung der Erziehungsleistungen und “Wahlfreiheit”. Alle Eltern von kleinen Kindern sollen zukünftig finanziell gerechter unterstützt werden, egal ob das Kind selbst betreut wird oder in eine Krippe geht. Dadurch können Familien selbst entscheiden, ob Sie die Zuschüssen für den Kita-Beitrag verwenden oder die Kinder anderweitig fördern. Familienpläne werden nicht mehr gegeneinander ausgespielt und alle Eltern erhalten die gleiche Leistung. Insgesamt erhalten Eltern kleiner Kinder mit dem neuen Familiengeld außerdem insgesamt mehr Geld als mit dem bisherigen Betreuungs- und Landeserziehungsgeld. Gerade auch Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern sollen profitieren.

Familiengeld Höhe, Anspruch & Auszahlung

Anspruch auf das bayerische Familiengeld haben alle Eltern von ein- bis zweijährigen Kindern, d.h. Kinder ab dem 13. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat. Der Freistaat wird diese mit einem monatlichen Betrag von 250 Euro pro Kind unterstützen. Wer drei Kinder oder mehr hat erhält monatlich sogar 300 Euro pro Kind. Eltern können pro Kind also zwischen 6.000 bis 7.200 Euro im Zeitraum von 24 Monaten erhalten.

Durch einkommensunabhängige Auszahlung werden dadurch alle Eltern im Freistaat profitieren. Ab dem 01. September 2018 betrifft das ca. 250.000 Kinder in Bayern.

Infografik: Die wichtigsten Fakten zum Familiengeld

Infografik: Die wichtigsten Fakten zum Familiengeld

Muss man Familiengeld beantragen?

Der Freistaat macht es seinen Familien besonders einfach und setzt nicht zwangsweise einen Antrag auf Familiengeld zur Auszahlung voraus. Hat mindestens ein Elternteil bereits Elterngeld beantragt und dieses bewilligt bekommen muss kein weiterer Antrag gestellt werden. Der Elterngeldantrag gilt somit zugleich als Familiengeldantrag. Die meisten bayrischen Familien erhalten also automatische eine Auszahlung.

Wer noch kein Elterngeld beantragt hat, kann für das Familiengeld einen Online-Antrag auf der Regionalstelle des ZBFS stellen.

Familiengeld und Hartz IV:

Eines der Hauptziele des Familiengeldes ist die stärkere Unterstützung von Geringverdienern. So steht im Artikel 1 des Gesetzesentwurfs:

Das Familiengeld soll auf existenzsichernde Sozialleistungen nicht angerechnet werden.

Im Ergebnis heißt das, dass es keine Anrechnung auf Hartz IV geben wird. Das Familiengeld soll für jede Familie besser als das bisherige Betreuungs- und Landeserziehungsgeld ausfallen.

Familiengeld auch in Sachsen?

Auch im Freistaat Sachsen können Eltern im zweiten bis dritten Lebensjahr des Kindes einen Antrag auf Landeserziehungsgeld stellen. Aktuell gibt es keine Gespräche über eine Einführung des Familiengeldes für Sachsen. Wenn sich das Modell in Bayern beweist, wäre dies zukünftig aber eine mögliche Alternative.