Mit unserem Elternzeitrechner haben Sie die Möglichkeit, ganz einfach Ihren Anspruch auf Elternzeit zu berechnen. Der Rechner ermittelt dabei die Dauer, den Beginn und das Ende der Elternzeit. Dafür müssen Sie lediglich wenige Angaben machen. Außerdem werden das Ergebnis und zusätzlich Informationen zum Mutterschutz angezeigt. Einzigartig und praktisch an unserem Rechner ist auch die Berechnung der Frist zum Antrag auf Elternzeit. Diesen müssen Sie nämlich spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit stellen!
Elternzeitrechner: Berechnen Sie Ihre Elternzeit
Tragen Sie in unseren Rechner einfach Ihren voraussichtlichen/tatsächlichen Geburtstermin ein. Falls Sie eine Mehrlings- oder Frühgeburt betrifft, dann wählen Sie dies bitte unter Besonderheiten aus. Anschließend wertet unser Elternzeitrechner Ihre Angaben aus. Auf diese Weise wissen Sie genau, wann Ihre Elternzeit beginnt und können dies entsprechend einplanen. Aber auch das Ende Ihrer Elternzeit kennen Sie durch den Elternzeitrechner dann bereits und wissen, wann der späteste Wiedereinstieg in den Beruf ansteht.
Übrigens: Innerhalb der Elternzeit (in der Regel 1 Jahr) genießen Sie einen Kündigungsschutz, sodass Sie während dieser Zeit nicht entlassen werden können.
Beispielrechnung für die Elternzeit
Grundsätzlich haben Eltern den Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Diese beginnt mit der Geburt des Kindes und endet spätestens mit dessen 8. Geburtstag. Da die Elternzeit aufgeteilt werden kann, müssen nicht alle Monate sofort beansprucht werden.
Folgende Beispielrechnung zeigt, wie Sie die Elternzeit aufteilen können:Franziska bringt ihr Kind am 25.05.2024 zur Welt. Die Elternzeit beansprucht sie dazu wie folgt:- 25.05.2024 bis 24.05.2025
- 25.05.2026 bis 24.05.2029
- 25.05.2029 bis 24.05.2030
Nach der Geburt eines Kindes haben Sie als Mutter oder auch Vater die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. Die Elternzeit macht es für Sie möglich, nach der Entbindung nicht wieder sofort in das Berufsleben einzusteigen, sondern sich Zeit für die neue Situation der gesamten Familie zu nehmen. Vor allem viele junge Väter lernen die Vorteile der Elternzeit inzwischen kennen und bleiben einige Monate bei der Familie zuhause. So ist ausreichend Zeit, um dem Nachwuchs beim Aufwachsen zuzusehen. Und auch Sie als Mutter können auf diese Weise entlastet werden. Sie können durch die Elternzeit gemeinsam Zeit mit dem Baby verbringen und somit die Mutter-Kind- oder auch Vater-Kind-Bindung fördern.
Dabei können Sie als Mutter oder Vater außerdem vom Elterngeld profitieren, welches als finanzieller Ausgleich dient, wenn Sie für einige Monate der Arbeit fernbleiben und dafür Zeit mit der Familie verbringen. Insgesamt haben beide Elternteile jeweils 36 Monate Anspruch auf Elternzeit, also theoretisch bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Allerdings müssen Sie die Elternzeit nicht gänzlich in diesem Zeitraum beanspruchen und außerdem auch nicht die gesamte Elternzeit an einem Stück nehmen. Die meisten Eltern nehmen eine Auszeit von einem Jahr. Zeit für die restlichen Monate bleibt sogar bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes. Sie können die Elternzeit als in Ruhe aufteilen. Der Anspruch gilt für Mutter und Vater gemeinsam, sodass diese nicht gegeneinander angerechnet wird. Der obige Elternzeitrechner rechnet Ihnen genau aus, wann Sie spätestens Ihre Elternzeit als Mutter oder Vater beenden müssen.
Seit dem Jahr 2015 müssen Sie als Elternteil nur noch 12 der zustehenden 36 Monate Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Die restlichen 24 Monate können danach beansprucht werden. Wenn Sie Elternzeit nehmen, muss dies dem Arbeitgeber allerdings stets angemeldet werden.
Ist dieser Rechner auch für Arbeitgeber geeignet?
Unser Rechner ermittelt aus dem Entbindungstermin den Zeitraum des Mutterschutzes und der Elternzeit. Es werden Sonderfälle wie Frühgeburt oder Zwillinge bei der Berechnung berücksichtigt. Den Rechner können Sie als Arbeitgeber genauso wie als Arbeitnehmer nutzen. Tragen Sie als Arbeitgeber einfach den, von Ihrer Angestellten genannten, Geburtstermin ein und schon sehen Sie, wann sich Ihre Mitarbeiterin bspw. im Mutterschutz befindet.
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