Elternzeit verlängern

Elternzeit verlängern Familie

Sie möchten Ihre Elternzeit verlängern oder anders verteilen? Hier erklären wir Ihnen wie das geht und was Sie dabei beachten müssen!

Wenn Sie ein Kind bekommen, haben Sie als Mutter (und auch als Vater) Anspruch auf Elternzeit. Für Elternpaare stehen pro Elternteil und Kind 36 Monate Elternzeit zur Verfügung, die Sie inzwischen recht flexibel nutzen können. Bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes müssen somit nur zwölf Monate Elternzeit beansprucht werden. Die verbliebenen 24 Monate Elternzeit können dann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Beanspruchen Sie allerdings nicht mindestens 24 Monate der zustehenden Elternzeit mit dem ersten Antrag am Stück, bedarf es bei einem späteren Antrag für die verbliebene Zeit der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Beim Erstantrag kann Ihnen die Elternzeit in aller Regel nicht verwehrt werden, bei Folgeanträgen bestehen hingegen durchaus Gründe für eine Nichtzustimmung.

Das Urteil 9 AZR 315/10 vom Bundesarbeitsgericht aus dem Jahr 2011 hat dabei grundlegend entschieden, was Arbeitgeber bei der Zustimmung zur Elternzeit berücksichtigen und beachten sollten. Im Folgenden können Sie sich rund um die Elternzeit und die Möglichkeiten zur Verlängerung der Elternzeit informieren. Umfassende Details bieten für Sie die Möglichkeit, Ihre Optionen auszuloten und Sie können herausfinden, wann und wie Sie Elternzeit nehmen können. Auf diese Weise fällt die Inanspruchnahme der Elternzeit im Anschluss leichter und Sie haben die Chance, mehr Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen – und das zwischen der Geburt und dem vollendeten 8. Lebensjahr.

Was ist Elternzeit genau und wer kann sie nehmen?

In der Elternzeit können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen und auf diese Weise (mehr) Zeit dem ihrem Kind verbringen. Elternzeit steht somit allen angestellten Eltern zu, die ein Kind bekommen, in Pflege genommen oder auch adoptiert haben. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und Sie genießen Elternzeit Kündigungsschutz. Nach der Elternzeit können Sie somit wieder direkt in Ihren Beruf einsteigen und bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber weiter arbeiten.

Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit müssen Sie diese beim Arbeitgeber beantragen. Dies ist in jedem Fall vor dem dritten Geburtstag Ihres Kindes möglich und der Arbeitgeber muss auch über die geplante Dauer der Elternzeit informiert werden, die Sie in den kommenden Jahren nehmen möchten. Mindestens zwölf Monate Elternzeit müssen Sie dabei schon vor dem dritten Geburtstag nehmen, damit Sie auch von den weiteren 24 Monaten Elternzeit darüber hinaus profitieren können. Möchten Sie Ihre Elternzeit im Anschluss verlängern, so muss dies dem Arbeitgeber erneut mitgeteilt werden. In diesem Fall muss er zudem auch zustimmen, wofür er nach billigem Ermessen entscheiden muss.

Wie kann die Elternzeit konkret verlängert werden?

Wenn Sie zunächst nicht den ganzen zustehenden Zeitraum an Elternzeit angemeldet haben, diese aber dann verlängern möchten, ist ein erneuter Antrag notwendig. Gleiches gilt, wenn Sie die Elternzeit für Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt – bis zu dessen vollendeten achten Lebensjahr – nutzen möchten.
Die Besonderheit dabei: Der Arbeitgeber muss zustimmen. Tut er dies nicht, können Sie im von Ihnen gewünschten Zeitraum keine Elternzeit nehmen. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber für seine Nichtzustimmung zur verlängerten Elternzeit Gründe anführen. Ein Grund zur Ablehnung wäre es beispielsweise, wenn Sie die Frist verpassen, vor der Sie die Elternzeit anmelden müssen. Aber auch betriebsbedingte Gründe – wie eine personelle Unterbesetzung – können eine Ablehnung der weiteren Elternzeit unter Umständen begründen.

Ohne Zustimmung des Arbeitgebers lässt sich die Elternzeit nur in besonderen Fällen verlängern:

  • Höhere Gewalt wie Krankheit, Behinderung, Tod
  • Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz
  • Erneute Schwangerschaft / Geburt eines weiteren Kindes
  • Mutterschutz
Gut zu wissen:

Ihr Arbeitgeber muss allerdings wohlwollend entscheiden. Betriebliche Interessen sind dabei zwar zu berücksichtigen, gleichermaßen aber auch Ihre Interessen oder die Ihres Kindes.


Muster Antrag zur Elternzeit Verlängerung

Den Antrag zur Verlängerung Ihrer Elternzeit müssen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Folgendes Muster können Sie dazu als Vorlage verwenden:

Antrag Verlängerung der Elternzeit

Ihr Vor- und Nachname
Straße Hausnummer
PLZ, Ort

Firma
Name Ihres Vorgesetzten
Straße Hausnummer
PLZ, Ort

Ort, Datum

Betreff: Antrag auf Verlängerung der Elternzeit

Sehr geehrte/r Frau/Herr [NAME EINTRAGEN],

hiermit beantrage ich die Verlängerung meiner Elternzeit um weitere 12 Monate auf insgesamt drei Jahre. Unter Wahrung der vorgeschriebenen Frist von sieben Wochen, gehe ich davon aus, dass die Verlängerung meiner Elternzeit ab dem [DATUM EINSETZEN] wirksam wird.

Nach meiner Elternzeit werde ich Ihnen wieder voll zur Verfügung stehen.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Antrag auf Verlängerung und stellen Sie mir eine Bescheinigung über den neuen Zeitraum der Elternzeit aus. Gerne stehe ich Ihnen für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

 

–––––––––––––––––––––––
Unterschrift

 

Eltern müssen seit dem 01.07.2015 nicht mehr zwingend 24 Monate Elternzeit in der Spanne bis zum dritten Geburtstag nehmen. Es reichen zwölf Monate aus, damit in der Folgezeit weitere 24 Monate Elternzeit genommen werden können. Die Beantragung der folgenden Elternzeit (nach dem 3. Geburtstag) muss allerdings mindestens 13 Wochen zuvor beim Arbeitgeber beantragt werden. Eine Zustimmung durch den Arbeitgeber ist nicht direkt erforderlich, allerdings kann er aus wichtigen betrieblichen Gründen die Elternzeit ablehnen. Wichtig ist außerdem, dass die Elternzeit nicht mehr nur in zwei Abschnitte unterteilt werden darf – seit Juli 2015 sind bis zu drei Abschnitte je Elternteil möglich.

So können Sie theoretisch das Jahr nach der Geburt in Elternzeit gehen, ein Jahr um den dritten Geburtstag als Elternzeit nutzen und das dritte Jahr Elternzeit zur Einschulung Ihres Kindes nehmen. Für Eltern bietet die neue Regelung somit weit mehr Komfort und Flexibilität.

Übrigens: Verpassen Sie als Mama oder Papa die Frist von 13 Wochen, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit einfach. Sie brauchen dann keinen neuen Antrag stellen.

Arbeite ich nach Verlängerung der Elternzeit in meinen Job weiter?

Nehmen Sie als Mutter oder Vater Elternzeit, wird Ihr Arbeitsplatz in dieser Frist freigehalten, sodass ein Wiedereinstieg in den Beruf ohne Probleme und ohne neue Bewerbungen möglich ist. Allerdings bedeutet dies nicht gleich, dass Sie auch tatsächlich Ihren bisherigen Arbeitsplatz wieder einnehmen. Es steht Ihnen ein gleichwertiger Arbeitsplatz zu. Eventuell ist es dafür auch für Sie notwendig, den Arbeitsort zu wechseln. In Ihrem Arbeitsvertrag sollten dazu gültige Klauseln zu finden sein.

Ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber kann hier oftmals hilfreich sein und Möglichkeiten sowie Lösungen offenlegen. Ein ähnlicher Arbeitsplatz mit nahezu gleichen Tätigkeiten ist die Regel, es kann aber auch Ausnahmen geben. Ihr Arbeitgeber hat allerdings nicht das Recht, Sie nach der Elternzeit in einer ganz anderen Abteilung einzusetzen oder Ihnen vollkommen fremde Aufgabenbereiche zu übertragen, wenn Sie dem nicht zustimmen.

Elternzeit verlängern: Im Grunde ist diese Möglichkeit einfach zu nutzen

Für Sie als Eltern beginnt mit der Geburt eines Kindes ein ganz neuer Lebensabschnitt. Die Elternzeit soll Ihnen dabei helfen, die erste Zeit mit Ihrem Kind genießen zu können und sich mit der neuen Situation vertraut zu machen. Die Elternzeit können Sie im Anschluss recht einfach verlängern und bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes bis zu 36 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. So bleibt ausreichend Zeit, Ihr Kind aufwachsen zu sehen und wichtige Meilensteine in der Entwicklung mitzubekommen.

Dabei können Sie die Elternzeit aufteilen – nicht nur zeitlich gesehen, sondern auch insoweit, dass Sie als Mutter und Vater gleichermaßen von der Elternzeit profitieren können.

Geburt eines weiteren Kindes in der Elternzeit

Falls sich während einer laufenden Elternzeit weiterer Nachwuchs ankündigt, gilt dennoch zunächst die Elternzeit für das erste Kind bis zum vereinbarten Datum. Erst danach schließt sich die Elternzeit für das zweite Kind an.

Während der Elternzeit sind nicht berufstätige Arbeitnehmer in der Regel bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert. Somit besteht bei der Geburt eines weiteren Kindes auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.  Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgebers fällt im Gegensatz zur ersten Mutterschutzfrist jedoch weg. Anders sieht es bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit aus. Hier besteht auch bei der Geburt des zweiten Kindes Anspruch auf einen Zuschuss von Seiten des Arbeitgebers.

Für die Elternzeit des zweiten Kindes gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der ersten Elternzeit. Eine flexible Gestaltung beider Elternteile ist möglich, ebenso das Aufheben des zweiten & dritten Jahres bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes.

Foto: Halfpoint/Shutterstock