Steuerklasse wechseln & mehr Elterngeld erhalten

Es gibt für Eltern eine legale Möglichkeit, mehr Elterngeld zu erhalten, wenn der Satz die maximale Summe noch nicht erreicht. Dazu müssen Sie nur die Steuerklassenmodelle geschickt ausnutzen. Durch einen Wechsel Ihrer Steuerklasse lässt sich Ihr Einkommen, das zur Berechnung herangezogen wird, erhöhen, wodurch Ihnen dann mehr Elterngeld gezahlt wird. Wir verraten wie das geht und was Sie dabei beachten müssen.

Mehr Elterngeld durch Steuerklasse

Wie viel Elterngeld Sie ausgezahlt bekommen, hängt maßgeblich damit zusammen, wie hoch Ihr Bruttoeinkommen (abzüglich Steuern & Sozialabgaben) im Jahr vor der Geburt Ihres Kindes gewesen ist. Anhand dessen errechnet sich das auszuzahlende Elterngeld. Dies liegt beim Basiselterngeld zwischen mindestens 300 und maximal 1.800 Euro im Monat. Wird Ihr Kind im Mai 2017 geboren, ist somit das Einkommen aus dem Jahr 2016 & 2017 relevant. Verheiratete Paare können einen Steuerklassenwechsel nutzen und mehr Elterngeld erhalten. Hierbei muss man wissen, dass beide Ehepartner entweder in der Steuerklasse IV sind – oder dass sich ein Partner in Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V befindet. In Steuerklasse V befindet sich meist, wer ein geringeres Netto-Einkommen hat.

Wie wirkt sich der Steuerklassenwechsel auf die Höhe des Elterngelds aus?

Befindet sich der Elternteil in der ungünstigeren Steuerklasse V, der Elterngeld beantragen möchte, lohnt sich ein Wechsel in die Steuerklasse III. Für den Elterngeld beantragenden Partner erhöht sich dadurch das Netto-Einkommen. Das Netto-Einkommen des anderen Partners reduziert sich zwar, gleicht sich bei der Steuererklärung allerdings wieder aus. Somit ergibt sich hierdurch kein direkter Nachteil für Sie.

Den Wechsel in eine andere Steuerklasse müssen Sie allerdings innerhalb einer gewissen Frist erklären, sodass Sie hiervon beim Elterngeld profitieren können. Allgemein gilt für die Berechnung des Elterngelds die überwiegend genutzte Steuerklasse aus dem Vorjahr. Das würde für Sie bedeuten, dass sie mindestens sieben Monate vor Beginn der Elterngeldzahlungen wechseln müssen. Allerdings wird der Wechsel der Lohnsteuerklasse erst ab dem Folgemonat gültig. Wechseln Sie also am 12. Mai die Steuerklasse, gilt diese erst im Juni. Konkret bedeutet das: Sie müssen die Steuerklasse 8 Monate vor Elterngeldbezug wechseln. Sie sollten darüber also schon nach Ihrem positiven Schwangerschaftstest nachdenken.

Übrigens: Nach dem Ende der Elterngeldzahlungen kann direkt wieder ein Wechsel in die günstigere Steuerkonstellation erfolgen. Diese Methode ist legal und bietet somit eine interessante Möglichkeit, um mehr Elterngeld erhalten zu können.

4.904,40€ mehr Elterngeld, so geht's:

Unser folgendes Rechenbeispiel zeigt, dass sich ein Steuerklassenwechsel tatsächlich lohnt.
Franzi arbeitet in der Galvanotechnik und bekommt ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 2.800€. Ihr monatliches Netto-Gehalt liegt in der Steuerklasse V bei 1.433,35€. Ihr Elterngeld würde somit 902,27€ betragen. Doch Franzi ist clever und wechselt direkt nach Bekanntwerden Ihrer Schwangerschaft in die Steuerklasse III. Ihr monatliches Nettogehalt beträgt nun 2.044,81€. Sie erhöht Ihr Elterngeld damit um 408,70€ monatlich auf 1.310,97€! Das macht ein Plus von Elterngeld in Höhe von 4.904,40€ bei 12-monatiger Bezugszeit.


Frist verpasst: So profitiert man trotzdem vom Steuerklassen-Wechsel

Oftmals fällt werdenden Eltern erst später auf, dass ein Wechsel in ein anderes Steuerklassen-Modell finanziell sinnvoll sein kann. Doch die achtmonatige Frist ist dann oftmals schon vorüber. In diesem Fall gibt es allerdings trotzdem noch eine Möglichkeit, von mehr Elterngeld profitieren zu können. Möglich macht dies der Bezugszeitraum von Mutterschaftsgeld direkt nach der Geburt des Kindes. Dieser Zeitraum wird für die Zahlung von Elterngeld in aller Regel ausgeklammert, sodass Sie hierdurch Ihre Frist noch etwas verlängern können.

Stellen Sie dazu einen Antrag auf Verzicht der Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeit. So können Sie Ihre Frist verschieben, wodurch der Wechsel der Steuerklasse noch Berücksichtigung finden kann. Legal ist auch diese Option. Deutlich wird dies dadurch, dass diese Methode sogar in der Elterngeldbroschüre vom zuständigen Bundesministerium erwähnt wird. Auf Seite 19 der Broschüre können sich Eltern über diese finanziell lukrative Option informieren und somit das Elterngeld einfach und legal ein wenig aufstocken.

Fazit: Steuerklassen-Wechsel kann sich richtig lohnen

Durch den Wechsel der Steuerklasse ergibt sich für die Berechnung Ihres Elterngeldes eine höhere Einkommenssumme. So erhalten Sie am Ende mehr Elterngeld. Das kann sich richtig lohnen und bietet für werdende und junge Eltern ein großes Potential.

Verzichten Sie auf die Ausklammerung der Zeit, in der Ihnen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, reduziert sich Ihre Einkommenssumme allerdings. So wird Ihnen insgesamt etwas weniger Elterngeld – als beim Steuerklassen-Wechsel mit Fristeinhaltung – ausgezahlt. Im besten Fall informieren Sie sich also schon direkt nach dem Feststellen der Schwangerschaft und können somit alles relevante zeitnah in die Wege leiten.

 

Foto: PhotographyByMK/Shutterstock

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