Ab wann ändern sich Elterngeld und Elternzeit?
Die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist zum 01.09.2021 in Kraft getreten und gilt für alle Geburten ab diesem Tag. Die Neuregelung macht den Bezug des Elterngeldes für Eltern und Alleinerziehende noch einfacher und schafft eine bessere Vereinbarkeit von Kind und Erwerbstätigkeit.
Welche Änderungen gibt es ab September 2021?
- Bessere Teilzeitmöglichkeiten
- Optimierter Partnerschaftsbonus
- Mehr Elterngeldmonate bei Frühgeburt
- Ausklammerungstatbestände
- Mischeinkünfte
- Reduzierung der Einkommensgrenze
- Kürzung Elterngeld Plus
Bessere Teilzeitmöglichkeiten während der Elternzeit
Prinzipiell hat jeder einen Grundanspruch auf drei Jahre Elternzeit für jedes Kind (pro Elternteil). Bis zum 8. Lebensjahr kann die Auszeit unter bestimmten Voraussetzungen genommen werden. Während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Dank der Elterngeldreform wird das Arbeiten in Teilzeit innerhalb der Elternzeit deutlich flexibler für Eltern, denn die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges und innerhalb der Elternzeit wird auf 32 Wochenstunden angehoben (bisher waren es 30 Wochenstunden). Es ergeben sich daraus vier volle Arbeitstage. Somit ist im Prinzip eine Vier-Tage-Woche für erwerbstätige Familien machbar.
Optimierter Partnerschaftsbonus: bis zu 4 Monate
Sind beide Eltern im Teilzeiterwerb, können sie für vier aufeinanderfolgende Lebensmonate Partnerschaftsbonus beantragen. Sie erhalten somit zusätzlich bis zu vier Elterngeld-Plus-Monate pro Elternteil.
Neu ist die Anpassung der Mindest- und Höchstarbeitszeit. Sie liegt dann bei mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden (bisher 25 bis 30 Wochenstunden). Außerdem wird die Regelung für die Laufzeit gelockert, d.h. der Partnerschaftsbonus kann nun für mindestens zwei bis vier Lebensmonate genommen werden, statt verpflichtend für vier Monate.
Mit der Reform wird die Erfüllung der Bezugsvoraussetzungen für den Partnerschaftsbonus einfacher. Vor allem sollen Eltern nicht den ganzen Partnerschaftsbonus verlieren, wenn sie die Spielregeln in einzelnen Monaten nicht einhalten können.
Zum Verständnis: Der Partnerschaftsbonus ist eine Form von Elterngeld Plus. Dabei sollte beachtet werden, dass sich der Zuverdienst im Partnerschaftsbonus auf das bereits bezogene Elterngeld Plus auswirken kann. Auch die Einhaltung der Höchstarbeitszeit sollte besonders im Auge behalten werden.
Wie wirkt sich das auf den Partnerschaftsbonus und das Elterngeld Plus im Einzelfall aus? Das lässt sich bei Bedarf in einer individuellen Elterngeldberatung klären.
Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus erhalten, wenn Sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Da hierbei kein zweiter Elternteil eine Rolle spielt, verlängert sich auch dann der Bezugszeitraum des Elterngeld Plus um vier weitere Monate.
Mehr Elterngeldmonate bei Frühgeburt
Frühchen haben einen besonders hohen Entwicklungsbedarf, dafür bekommen Eltern bis zu vier weitere Elterngeldmonate. Das schafft ein Plus an Planungssicherheit für die intensive Pflege der Frühgeborenen.
Bisher gab es einen gewissen Nachteil in Hinblick auf die Laufzeit des Elterngeldbezuges, weil der Mutterschutzzeitraum mit Gesamtelterngeld verrechnet wurde.
Eltern erhalten künftig, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wird einen weiteren Monat Elterngeld (entspricht 13 Lebensmonate Basiselterngeld). Liegt der Geburtstermin mindestens acht Wochen vor dem errechneten Termin, sind es zwei Elterngeldmonate mehr (14 Lebensmonate Basiselterngeld). Wenn das Kind 12 Wochen zu früh geboren wird, gibt es drei Monate (15 Lebensmonate Basiselterngeld). Im Falle, dass die Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin eintritt, stehen den Eltern vier Monate mehr zu (16 Monate Basiselterngeld).
Für die Festlegung des Mutterschutzzeitraumes benötigt die Krankenkasse die Infos über den errechneten Entbindungstermin sowie die Geburtsurkunde und die medizinische Anerkennung der Frühgeburt.
Ganz wichtig ist der errechnete Geburtstermin, der durch ein ärztliches Zeugnis oder Zeugnis der Hebamme bestätigt ist. Er ist maßgeblich für die Berechnung des Zeitraums zwischen dem „tatsächlichen Tag der Geburt„ und dem „voraussichtlichen Tag der Entbindung“ („errechneten Termin“).
Ausklammerungstatbestände
Bisher wurde das Elterngeld der Mutter berechnet anhand der letzen 12 Monate vor Mutterschutz. Die Ausklammerung des Mutterschutzes war verpflichtend. Ab September 2021 kann der Mutterschutz wieder eingeklammert werden. So dass die Mutter die letzten 12 Monate vor der Geburt nehmen kann.
Das kann beispielsweise vorteilhaft sein, wenn die Steuerklasse bei Angestellten nicht rechtzeitig gewechselt wurde. Auf jeden Fall wird es sinnvoll sein, dass mehrere Berechnungen durchgeführt werden, um zu prüfen, was lukrativer ist: die Ausklammerung oder die Einklammerung des Mutterschutzes.
Günstigerprüfung bei Mischeinkünften
Ab Inkrafttreten der neuen Elterngeldverordnung besteht eine Wahlmöglichkeit des Bemessungszeitraumes – auch als Günstigerprüfung bezeichnet. Eltern mit Mischeinkünften (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und nichtselbstständiger Tätigkeit) können darauf hin entscheiden, ob sie als Angestellte oder als selbstständig Tätige gewertet werden wollen. Das geht allerdings nur, wenn der monatliche Gewinn in den letzen 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, sowie im Kalenderjahr vor der Geburt unter 35 € lag (410 € / Jahr). War der Gewinn höher, dann bezieht sich der Bemessungszeitraum – sprich die Monate zur Berechnung des Elterngeldes – auf das letzte volle Kalenderjahr vor Geburt des Kindes.
Sie sind sich unsicher, welche Option in Ihrem Fall die günstigere ist?
Reduzierung der Einkommensgrenze bei Paaren
Bisher betrug die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor Geburt des Kindes 500.000 € für Paare und als Alleinerziehende 250.000 €. Die aktuelle Reform reduziert diese Einkommensgrenze für Paare auf 300.000 € auf das gesamte zu versteuernde Einkommen. Bei Alleinerziehenden ändert sich die Grenze nicht.
Kürzung Elterngeld Plus
Bisher konnte bis zum 48. Lebensmonat Elterngeld Plus bezogen werden. Die Laufzeit reduziert sich auf den 32. Lebensmonat des Kindes. Diese Kürzung kann die Flexibilität der Eltern unter Umständen einschränken. Zum Beispiel, wenn die Mutter nach dem Mutterschutz in das Stillbeschäftigungsverbot geht.
Um mehrere Szenarien durchzuspielen und den günstigsten Bezug zu erhalten, empfiehlt sich eine professionelle Elterngeldberatung.
Fotos: Pixel-Shot – #273841884/Adobestock