Elterngeld Plus

Mit dem Elterngeld Plus wird der Bezugszeitraum für Elterngeld verlängert und es besteht sogar die Option, trotz Kinderbetreuung in Teilzeit arbeiten zu gehen. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen wählen, ob sie für 12 oder 14 Monate Elterngeld erhalten möchten, oder ob sie sich für das Elterngeld Plus entscheiden. Bei diesem wird der Bezugszeitraum verdoppelt, monatlich wird aber nur die Hälfte des Elterngeldes ausgezahlt.

Familie mit Elterngeld Plus Bezug

Das Elterngeld Plus ermöglicht Ihnen also doppelt so lange Elterngeld zu beziehen. Dafür erhalten Sie aber auch nur die Hälfte der Summe je Monat. Das bedeutet für Sie konkret: Statt beispielsweise für 12 Monate 1.800 Euro Elterngeld zu erhalten, werden Ihnen für 24 Monate jeweils 900 Euro im Monat ausgezahlt. Hierbei dürfen Sie (Mutter oder Vater) allerdings bis zu 32 Wochenstunden arbeiten.

Da das Basiselterngeld – wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen – für maximal 14 Monate gezahlt wird, kann sich beim Elterngeld Plus ein Bezugszeitraum von maximal 28 Monaten ergeben.

Der Partnerschaftsbonus stockt das Elterngeld weiter auf

Beim Elterngeld besteht auch noch die Möglichkeit, einen Partnerschaftsbonus zu beanspruchen. Dieser wird Ihnen gezahlt, wenn beide Elternteile innerhalb der Elternzeit für vier Monate in Teilzeit arbeiten gehen und dabei zwischen 24 und 32 Wochenstunden leisten. Hierdurch verlängert sich Ihr Bezugszeitraum um weitere vier Monate, sodass Ihnen insgesamt bis zu 32 Monate lang Elterngeld Plus gezahlt wird.

Diese Möglichkeit bietet Ihnen den Vorteil, dass beide Elternteile arbeiten gehen können und dennoch an der Kindererziehung mitwirken. Außerdem wird Ihre finanzielle Absicherung über einen längeren Zeitraum auf jeden Fall gewährleistet, was in dieser Hinsicht klar für das Elterngeld Plus sprechen kann.

Übrigens:

Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus erhalten, wenn Sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Da hierbei kein zweiter Elternteil eine Rolle spielt, verlängert sich auch dann der Bezugszeitraum des Elterngeld Plus um vier weitere Monate.

Wichtig zu wissen: Alles zum Elterngeld Plus

Grundsätzlich gibt es keine großen Unterschiede gegenüber dem Basiselterngeld. Dennoch sollten Sie die nachfolgenden Aspekte abwägen, bevor Sie sich für eine Variante des Elterngeldbezuges entscheiden:

  • Sie erhalten zwischen 65 und 100 Prozent des bisherigen Bruttolohns (abzüglich Steuern und Sozialabgaben), wenn Sie Elterngeld beantragt haben. Dies ist bei Basiselterngeld und beim Elterngeld Plus identisch. Beim Elterngeld Plus wird Ihnen die Summe allerdings auf den doppelten Zeitraum in halber Höhe ausgezahlt.
  • Das Elterngeld Plus kann länger als 14 Monate bezogen werden. Durch die Splittung und mögliche Partnerschaftsboni kann sich die Bezugszeit auf bis zu 32 Monate erstrecken.
  • Eltern dürfen während des Bezugs von Elterngeld Plus bis zu 32 Wochenstunden arbeiten.
  • Ein Monat der Elterngeldzahlung entspricht zwei Monaten der Elterngeld Plus Zahlung.

Wer kann Elterngeld Plus beziehen?

Elterngeld Plus kann beziehen, wer grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld hat. Das sind in aller Regel Eltern, Adoptiv- oder auch Pflegeeltern. Eine Ausnahme bilden allerdings Eltern, die zusammen mit Jahr vor der Geburt ein Einkommen von mehr als  300.000 Euro (250.000 Euro bei Alleinerziehenden) hatten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Elterngeld oder Elterngeld Plus.

Finanziell bietet das Elterngeld Plus zudem keine Vorteile, wenn Sozialleistungen wie ALG II bezogen werden. Hier würde man Ihnen das Elterngeld vollständig anrechnen.

Das Elterngeld Plus berechnet sich dabei – wie auch das Basiselterngeld – anhand des Bruttoeinkommens (abzgl. Steuern+Sozialabgaben) des jeweiligen Elternteils. Anhand dessen kann der Auszahlungsbetrag je Monat zwischen 150 Euro (Mindestsumme) und 900 Euro (maximale Summe) liegen.

Boni für Geschwister beim Elterngeld Plus

Wie auch beim Basiselterngeld können Mütter und Väter auch beim Elterngeld Plus einen Bonus erhalten, wenn es mehrere Kinder in der Familie gibt. Für ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren werden zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro gezahlt.

Mehrlingseltern erhalten neben dem Elterngeld Plus auch noch einen Bonus in Höhe von 300 Euro je weiterem Mehrling. Auch hier erfolgt die Auszahlung über den doppelten Zeitraum bei Halbierung der Summe. Unser Elterngeldrechner berücksichtigt das auch bei der Elterngeld Plus Berechnung.

Hinweis: Sie vom Bonus je Monat ebenfalls nur die Hälfte der Summe, dafür aber für den doppelten Zeitraum.

Wann wird Elterngeld Plus beantragt?

Eltern können das Elterngeld Plus wie auch das Basiselterngeld mit einem amtlichen Vordruck in schriftlicher Form beantragen. Die Elterngeldstellen helfen hier weiter.

Den Antrag sollten Sie spätestens drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Dieser wird Ihnen nämlich nur für drei Monate rückwirkend ab Antragsstellung bewilligt. Beim Elterngeld Plus gibt es hierbei keine Unterschiede.

Zudem müssen – wenn Sie und Ihr Partner Elterngeld erhalten möchten – beide von Ihnen einen Antrag stellen. Außerdem müssen Sie und Ihr Partner die Anträge unterschreiben.

Das Elterngeld Plus bietet insgesamt also eine Möglichkeit für Eltern, nach der Geburt eines Kindes wieder oder weiterhin zu arbeiten. Ihnen wird, bei maximal 32 Wochenstunden und einer eigenen Kinderbetreuung, dann für den doppelten Bezugszeitraum die Hälfte des Basiselterngeldes ausgezahlt.

Lohnt sich Elterngeld Plus?

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