Elterngeld Kürzung: Ab dieser Einkommensgrenze sind Eltern betroffen
Von Kim Hofmann
Am 4. Juli 2023 wurden Pläne des Bundesfamilienministeriums bekannt, die Einkommensgrenze für das Elterngeld auf 150.000 Euro pro Jahr herabsetzen zu wollen. Die Elterngeld-Kürzung betrifft rund 60.000 Familien in Deutschland.
Aktuell liegt die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro für Paare und bei 250.000 Euro für Alleinerziehende. So viel dürfen Eltern maximal im Jahr vor der Steuer verdienen, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben. Das betrifft explizit das Kalenderjahr vor der Geburt. Der Höchstsatz für das Elterngeld liegt momentan bei 1.800 Euro und ist damit bereits gedeckelt.
Ab wann gilt die Elterngeld-Kürzung?
Mit den Plänen der Bundesregierung folgt eine weitere Beschränkung. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bestätigte noch am selben Tag in einem Interview den Gesetzesentwurf, der ab dem 1. Januar 2024 geplant ist. Dieser basiere auf Sparplänen des Bundesfinanzministeriums unter Christian Lindner (FDP), der für den Haushalt 2024 deutliche Einsparungen gefordert habe. Das Finanzministerium und die FDP-Fraktion im Bundestag weist dies allerdings deutlich zurück, denn Sparmaßnahmen könne Paus auch an anderer Stelle im Familienministerium vornehmen, heißt es.
Am 5. Juli 2023 hat das Bundeskabinett, bestehend aus Kanzler und Ministern, den Haushaltsentwurf für 2024 verabschiedet. Dieser enthält auch die Kürzung des Elterngeldes für Familien ab der Einkommensgrenze von 150.000 Euro pro Jahr.
Diese Konsequenzen könnten nach dem Streichen des Elterngeldes folgen:
- Gleichstellung zwischen Mann und Frau ist bedroht: Bei den Paaren, die gemeinsam über 150.000 Euro im Jahr verdienen, handelt es sich häufig um gut ausgebildete Fachkräfte mit entsprechenden Abschlüssen und Berufen im Wirtschafts-, Finanz- oder Gesundheitssektor. Fällt das Elterngeld als Einkommen weg, bedeutet das häufig auch gleichzeitig den Wegfall des Einkommens der Mutter, weil in vielen Familien nach wie vor der Mann der mit dem höheren Einkommen ist, auf das nicht verzichtet werden kann. Bleibt die Mutter trotz Elterngeld-Kürzung nun mit dem Kind im Rahmen der Elternzeit Zuhause, schreitet die Abhängigkeit vom höher verdienenden Mann fort. Damit ist der Gesetzesentwurf zur Herabsetzung der Einkommensgrenze ein deutlicher Einschnitt in die Chancengleichheit von Männern und Frauen.
- Bereits niedrige Geburtenrate sinkt weiter: Junge Paare der oberen Mittelschicht werden die Familienplanung zukünftig weiter hinterfragen: Können wir uns ein Kind überhaupt noch leisten, wenn wegen der Einkommensobergrenze kein Elterngeld für die Elternzeit zur Verfügung steht? Und ist das die Bedrohung unserer Karriere wert? Diese Fragen werden sich gut verdienende Eltern noch verstärkter stellen, und wird zu einer weiter sinkenden Geburtenrate führen. Schließlich sind auch die steigenden Wohn- und Lebenshaltungskosten, besonders in deutschen Großstädten, zu bewältigen.
- Eltern-Kind-Beziehung nimmt Schaden: Eltern haben bei der Betreuung ihrer Kinder zwei Möglichkeiten: Sie erziehen das Kind selbst Zuhause, indem sie nicht arbeiten gehen, oder sie schicken den Nachwuchs in eine Betreuung (Kita, Tagesmutter, Großeltern etc.). Durch den Wegfall des Elterngeldes können es sich immer weniger Familien leisten, mit dem Kind Zuhause zu sein. Das ist aber gerade in den ersten Lebensmonaten von großer Bedeutung. Kinder werden nach der Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nun noch eher und länger in Kitas geschickt, wodurch die Eltern-Kind-Beziehung negativ beeinflusst wird.
Petition gegen die Streichung des Elterngeldes erhält viel Zulauf
Gegen die Elterngeld-Streichung regt sich bundesweit Kritik und Ablehnung. Angeführt wird dieser Protest unter anderem von Verena Pausder, einer Unternehmerin aus Berlin. Deshalb hat sie eine Petition mit dem Titel „NEIN zur Elterngeld-Streichung“ erstellt und ruft zur Unterstützung auf:
Die Elterngeld-Streichung ist ein katastrophales Signal gegen Kinder, gegen die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gegen die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen – all das ist kein Fortschritt, sondern ein massiver Rückschritt!
Die Petition richtet sich direkt an Familienministerin Paus sowie an Finanzminister Lindner und hat bereits mehr als 300.000 Unterschriften.
Nach der Elterngeld Kürzung: Und was ist mit der Kindergrundsicherung?
Bereits im Januar stellte Paus ein Eckpunktepapier zur Kindergrundsicherung vor. Diese soll aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag für alle und einem Zusatzbetrag, der auf Grundlage des Familieneinkommens berechnet wird, bestehen und letztlich das Kindergeld ersetzen.
Die erste Auszahlung soll 2025 folgen. Dafür plante die Familienministerin rund 12 Milliarden Euro ein und doch hat sich die Summe nun auf nur zwei Milliarden Euro reduziert. Das Konzept und der konkrete Gesetzesentwurf fehle, heißt es von Lindner. Somit wird perspektivisch nicht nur das Elterngeld einer Kürzung unterzogen, sondern auch die Kindergrundsicherung als Ersatz für das Kindergeld.
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