Elterngeld

Was ist das Elterngeld? Wer bekommt es?

Das Elterngeld ist eine Ersatzleistung für das bisherige Einkommen, welches Eltern(teilen) zusteht, die nach der Geburt ihres Kindes zuhause bleiben und nicht oder nur teilweise wieder ins Berufsleben einsteigen. Es können alle Eltern erhalten, die

  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit dem Kind in einem Haushalt leben,
  • nach der Geburt das Kind selbst betreuen und erziehen,
  • weniger als 250.000 Euro oder gemeinsam 300.000 Euro (nach Elterngeldreform 2021: für Geburten ab 01.09.2021) Jahreseinkommen im Jahr vor der Geburt hatten.

Elterngeld A-Z

Das Elterngeld wird seit dem Jahr 2013 auf Basis des laufenden Steuer-Bruttoeinkommens berechnet. Es wird für zwölf Monate gezahlt, wenn lediglich ein Elternteil Elternzeit nimmt. Nehmen beide Elternteile Elternzeit, kann der Elterngeldbezug um zwei sogenannte Partnermonate verlängert werden.

Mit dem Elterngeld wurde das (bis zum Jahr 2006 gültige) Erziehungsgeld abgelöst, welches bei monatlich maximal 300 Euro gelegen hat und für bis zu zwei Jahre gezahlt wurde. Der Mindestbetrag des Elterngeldes liegt bei 300 Euro pro Monat (beispielsweise wenn vorher kein eigenes Einkommen vorhanden war). Maximal werden 1.800 Euro monatlich gezahlt. Das zugesprochene Elterngeld macht in der Regel zwischen 65 und 67 Prozent des vorherigen Einkommens aus.

Gut zu wissen:

Wurde ein Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren, können sich Eltern auch für das Elterngeld Plus entscheiden. Die Bezugszeit kann somit verdoppelt werden. Das Elterngeld wird dann monatlich zur Hälfte ausgezahlt. Beispiel: Statt zwölf Monate lang 300 Euro zu erhalten, werden beim Elterngeld Plus für 24 Monate jeweils 150 Euro Elterngeld ausgezahlt.

Die Orientierung am Bruttoeinkommen macht das Elterngeld auch für diejenigen Eltern interessant, die ein höheres Einkommen hatten. Anders sah dies beim Erziehungsgeld aus, das in einer maximalen Höhe von 300 Euro gezahlt wurde. Für Geringverdiener, die weniger als 1.000 Euro im Monat verdienen, wird das Elterngeld aufgestockt. Das heißt, der prozentuale Anteil des Elterngeldes steigt bei geringem Einkommen an und kann bei bis zu 100 Prozent liegen. Verdient man mehr als 1.200 Euro monatlich, sinkt die Rate allerdings von 67 Prozent auf 65 Prozent ab. Darunter fällt diese aber in keinem Fall.

Achtung: Auf Sozialhilfe, ALG II oder auch den Kinderzuschlag wird das Elterngeld in vollem Umfang angerechnet. In diesem Fall ergibt sich durch die Zahlung von Elterngeld also kein finanzieller Vorteil für Eltern.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich können alle Eltern die Unterstützung beantragen und beziehen. Es gibt allerdings einige Einschränkungen und Bedingungen. So wird kein Geld gezahlt, wenn das Einkommen im Jahr vor der Geburt bei mehr als 250.000 Euro (bei einem Elternteil) beziehungsweise mehr als 300.000 Euro (bei Paaren) gelegen hat. Der Anspruch auf Elterngeld erlischt in diesem Fall.

Gleichermaßen profitieren Empfänger von Sozialleistungen nicht vom Elterngeld, da dieses vollständig angerechnet wird.

Anspruch haben nicht nur Elternpaare, sondern auch Alleinerziehende. Ebenfalls können auch Pflegeeltern oder Adoptiveltern oder weitere Sorgeberechtige (beispielsweise die Großeltern oder Paten) vom Elterngeld profitieren.

Um Elterngeld zu erhalten, muss dieses im Vorfeld benatragt werden. Der Antrag muss von den Antragsstellern unterzeichnet werden. Zudem muss für jedes Elternteil ein eigener Elterngeldantrag gestellt werden, wenn beide Elternzeit nehmen und Elterngeld erhalten möchten.

Wer sein Kind nach der Geburt selber betreut und weniger als 32 Stunden in der Woche arbeitet, hat grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld und sollte dieses daher auch beantragen.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Der allgemeine Anspruch auf Elterngeld liegt bei zwölf Monaten, also bis zum ersten Geburtstag eines Kindes. Nehmen beide Elternteile das Elterngeld in Anspruch, kann sich der Bezugszeitraum auf bis zu 14 Monate erhöhen. Hierzu ist es notwendig, dass beide Elternteile einen Antrag auf Elterngeld stellen.

Ausnahme Elterngeld Plus: Das Elterngeld Plus bildet hier eine Ausnahme. Diese Möglichkeit haben Eltern seit dem 1. Juli 2015. In diesem Fall kann der Bezugszeitraum für das Elterngeld verdoppelt werden und es wird hierfür monatlich jeweils nur das halbe Elterngeld ausgezahlt.

Elterngeld Höhe und Berechnung

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro im Monat – diese Summe erhalten also auch diejenigen Eltern, die vorher keine Beschäftigung hatten oder beispielsweise auf 450 Euro-Basis beschäftigt waren. Maximal beträgt das Elterngeld 1.800 Euro im Monat. Durch das Elterngeld Plus kann der zustehende Betrag bei doppelter Bezugszeit halbiert werden. Somit werden monatlich mindestens 150 Euro, maximal allerdings 900 Euro ausgezahlt.

Da sich das Elterngeld am laufenden Steuer-Bruttoeinkommen der Eltern orientiert, kann die auszuzahlende Höhe schwanken. Das Elterngeld beträgt maximal 67 Prozent des bisherigen Einkommens, Ausnahmen bilden hier lediglich Geringverdiener, bei denen der prozentuale Anteil höher liegen kann. Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.

Elterngeld Höhe (300€ - 1800€)
Mit dem Elterngeldrechner kann schnell und einfach ermittelt werden, wie viel Elterngeld Eltern oder Elternteilen zusteht. So lässt sich dies bei der Antragstellung bereits berücksichtigen.

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Mehrlingszuschlag und weitere Geschwister

Ein Bonus für Geschwister ist beim Elterngeld ebenfalls möglich. Dieser liegt bei zehn Prozent des eigentlichen Elterngeldes, mindestens aber bei 75 Euro im Monat. Dieser Bonus wird gezahlt, wenn Eltern neben einem Neugeborenen noch entweder ein weiteres Kind unter drei Jahren haben oder zwei Kinder unter sechs Jahren. Maximal werden 180 Euro zusätzlich ausgezahlt.

Handelt es sich um eine Mehrlingsgeburt, steigert sich der Auszahlungsbetrag je weiterem Kind um 300 Euro. Der sogenannte Mehrlingsbonus wird gezahlt, wenn mindestens Zwillinge zur Welt gekommen sind. Statt dem Minimum von 300 Euro und Maximum von 1.800 Euro kann das Elterngeld somit zwischen 600 und 2.100 Euro betragen.

Wichtig: Der Geschwisterbonus wird nur solange gezahlt, bis ein Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag hatte oder – bei zwei Kindern unter sechs Jahren – das ältere Geschwisterkind sechs Jahre alt geworden ist. Im Anschluss wird dann nur noch das reguläre Elterngeld gezahlt.

Elterngeld beantragen

Um Elterngeld zu erhalten, muss in jedem Fall ein Elterngeldantrag gestellt werden. Dies geschieht mit einem Vordruck, den man bei der Elterngeldstelle oder auch online erhalten kann.

Bitte beachten: Je nach Bundesland sind die Elterngeldanträge unterschiedlich. Daher sollte darauf geachtet werden, dass der korrekte Elterngeldantrag ausgewählt wird. Wir haben auf unserer Seite zu allen 16 Bundesländern die passenden Anträge herausgesucht.

Im Elterngeldantrag müssen Eltern ihre persönlichen Daten angeben und das Einkommen belegen. Hierzu wird in aller Regel ein Einkommensnachweis vom Arbeitgeber gefordert. Ebenso müssen die Daten des geborenen Kindes angegeben werden, für das Elterngeld beantragt wird. Die Geburtsurkunde (Ausführung für die Elterngeldstelle) ist ebenfalls zwingend erforderlich. Alle Antragsunterlagen schicken Sie dann als Einschreiben an Ihre zuständige Elterngeldstelle.

Unsere umfassenden Informationen zum Elterngeldantrag machen es Eltern leichter, den Antrag für das Elterngeld auszufüllen und zu stellen.

Unterschied Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?

Es gibt zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus einen entscheidenden Unterschied. Das Basiselterngeld wird maximal 14 Monate gezahlt, während die Bezugszeit für das Elterngeld Plus bei der doppelten Zeit liegt. Dafür erhalten Eltern, die das Elterngeld Plus nutzen, allerdings je Monat nur die halbe Summe ausgezahlt. Dies kann für Eltern interessant sein, die einige Stunden die Woche weiterhin arbeiten möchten, dennoch aber die Vorteile vom Basiselterngeld in Anspruch nehmen möchten.

Rund um das Elterngeld Plus gibt es hier umfassende Informationen.

Zusammenhang Elternzeit und Elterngeld

Zwischen dem Elterngeld und der Elternzeit gibt es einen direkten Zusammenhang. So wird Elterngeld nur dann gezahlt, wenn auch tatsächlich Elternzeit genommen wird. Diese muss beim Arbeitgeber beantragt werden, kann von diesem aber generell nicht abgelehnt werden. Die Elternzeit dient als Zeit, in der man das Kind selbst betreut und es somit nicht in eine Fremdbetreuung gibt. Es ist in dieser Zeit auch zulässig, einige Wochenstunden zu arbeiten. In diesem Fall kann das Elterngeld allerdings geringer ausfallen.

Änderungen des Elterngeldes

Bis zum Jahr 2006 gab es das Elterngeld nicht. Es gab damals nur das Erziehungsgeld, welches bei maximal 300 Euro im Monat lag und für zwei Jahre gezahlt wurde. Das Erziehungsgeld wurde unabhängig vom bisherigen Einkommen der Eltern gezahlt, das Elterngeld hängt jetzt direkt mit dem Einkommen vor der Geburt zusammen.

Bis zum Jahr 2012 wurde das Elterngeld anhand des Nettoeinkommens der Eltern berechnet, seit dem Jahr 2013 dient das Bruttoeinkommen als Grundlage. Das Elterngeld beträgt maximal 67 Prozent des Bruttoeinkommens, das der betreffende Elternteil im Jahr vor der Geburt des Kindes erzielte. Bei höherem Einkommen reduziert sich der Satz auf wenigstens 65 Prozent. Bei Geringverdienern kann das Elterngeld prozentual auch aufgestockt werden, sodass es mehr als 67 Prozent des bisherigen Einkommens beträgt.

Seit dem 1. Juli 2015 haben Eltern außerdem die Möglichkeit, vom Elterngeld Plus Gebrauch zu machen. Dieses verdoppelt den Bezugszeitraum bei gleichzeitig einer halbierten Auszahlung des Elterngeldes. Wofür Eltern sich entscheiden, liegt ganz bei den Eltern.

FAQ – Häufige Fragen

Wird Elterngeld gezahlt, wenn man nebenbei arbeitet?

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Wer maximal 30 Wochenstunden innerhalb der Elternzeit arbeitet, hat immer noch einen Anspruch auf Elterngeld. Das Einkommen in diesem Zeitraum wird allerdings berücksichtigt, wodurch das Elterngeld gekürzt werden kann.

Wie bekomme ich Elterngeld?

Elterngeld erhält, wer dieses auch beantragt. Der Elterngeldantrag muss dafür bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Den Vordruck dafür erhalten Eltern online oder auch direkt bei der Elterngeldstelle. Detaillierte Informationen zum Elterngeld sind an dieser Stelle zusammengefasst.

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